Sicherheit auf der Skipiste!
Die FIS-Pistenregeln gelten für alle Skifahrer und Snowboarder, die verpflichtet sind, die Pistenregeln zu kennen und einzuhalten. Wer gegen die FIS Pistenregeln verstößt und einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich verantwortlich werden.
FIS Pistenregeln
Notruf-Nummern
Alpiner Notruf 112
Bergrettung 140
Rettung 144
Polizei 133
Feuerwehr 122
In Oberösterreich und Land Salzburg gilt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr eine Ski-Helmpflicht. Das Tragen eines Skihelmes wird jedoch auch allen Erwachsenen Wintersportlern dringend empfohlen!
- 1.
Rücksicht auf die anderen Skifahrer
Jeder Pistenteilnehmer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. - 2.
Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Pistenteilnehmer muss auf Sicht fahren, seine Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. - 3.
Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Pistenteilnehmer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet - 4.
Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. - 5.
Einfahren und Anfahren
Jeder Pistenteilnehmer, der in eine Skiabfahrt einfährt oder ein Pistengelände queren möchte, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Dies gilt auch bei der Weiterfahrt nach einem Halt. - 6.
Anhalten
Jeder Pistenteilnehmer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. - 7.
Aufstieg und Abfahrt
Der aufsteigende Pistenteilnehmer darf nur den Rand einer Abfahrtsstrecke benützen. Dasselbe gilt für den Pistenteilnehmer, der zu Fuß absteigt. - 8.
Beachten der Zeichen
Jeder Pistenteilnehmer muss die Markierung und die Signalisation beachten. - 9.
Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Pistenteilnehmer zur Hilfeleistung verpflichtet. - 10.
Ausweispflicht
Jeder Pistenteilnehmer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Pistensperre beachten
Gesperrte Pisten:
Eine Piste kann aus verschiedenen Gründen aller Art gesperrt sein, z.B. Lawinengefahr, Vereisung oder Schneemangel, etc. Das Fahren auf gesperrten Pisten ist ausnahmslos verboten und wird rechtlich geahndet.Lawinengefahr:
Die Lawinentafel warnt vor allgemeinen oder örtlich permanenten oder akuten Lawinengefahren im freien Gelände.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/lawinenwarndienst.htmlPistengeräte:
Pistengeräte im Einsatz. Letzte Kontrollfahrt des Pistendienstes beachten.Fahren abseits der Pisten:
Das Befahren von Waldflächen, Jungkulturen und Kahlschlägen außerhalb der markierten Skiabfahrten ist wegen Aufforstung strengstens verboten! Zuwider handelnde Personen werden nach dem Forstgesetz bestraft.SOS:
Bei Unfällen wendet euch bitte an die Mitarbeiter beim nächstgelegenem Lift!